Betriebsratswahlen 2026

Im Frühjahr ist es wieder so weit: In vielen Betrieben werden neue Betriebsräte gewählt. Wir klären in unseren FAQ fünf zentrale Fragen zur Bedeutung und zum Ablauf der Wahlen.

Warum finden alle vier Jahre Betriebsratswahlen statt?
Die regelmäßigen Betriebsratswahlen in Deutschland sind gesetzlich im § 13 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) verankert. Demnach wird turnusmäßig alle vier Jahre ein Betriebsrat gewählt, immer im Zeitraum vom 1.3. bis zum 31.5. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Interessenvertretung der Beschäftigten regelmäßig neu bestätigt wird und kontinuierlich demokratisch legitimiert ist. Die feste Taktung schafft außerdem Planungssicherheit für Beschäftigte, Arbeitgeber und Gewerkschaften.

Wann wird in meinem Betrieb gewählt?
In Betrieben, in denen es bereits einen Betriebsrat gibt, findet die nächste reguläre Wahl im genannten Zeitraum vom 1.3. bis zum 31.5.2026 statt. Den konkreten Wahltag legt der Wahlvorstand fest. Er richtet sich nach dem Ablauf der Amtszeit des aktuellen Betriebsrats: Wurde zuletzt zum Beispiel am 14.4.2022 gewählt, muss die nächste Wahl spätestens am 13.4.2026 stattfinden. Wurde zuletzt außerordentlich gewählt und ist die letzte Wahl schon länger als ein Jahr her, ist spätestens am 31.5. neu zu wählen. Betriebe mit „unterjährigen“ Gremien wählen erst 2030 wieder. Falls in einem Betrieb noch kein Betriebsrat existiert, kann die Wahl grundsätzlich jederzeit initiiert werden. Auch außerordentliche Wahlen, etwa bei Rücktritt des Gremiums, sind außerhalb des regulären Zeitraums möglich.

Was muss in Vorbereitung der Wahl beachtet werden?
Die Vorbereitung der Betriebsratswahl folgt einem klar geregelten Ablauf, der in der Wahlordnung (WO) festgelegt ist: Ein Wahlvorstand wird bestellt, der den Wahltag und das weitere Vorgehen bestimmt. Je nach Verfahren wird einige Wochen vor der Wahl ein Wahlausschreiben im Betrieb veröffentlicht, in dem alle wichtigen Informationen wie zum Beispiel Fristen für Wahlvorschläge sowie Ort und Zeit der Stimmabgabe stehen. Die dazugehörige Wählerliste sorgt dafür, dass alle Beschäftigten wissen, wer im Betrieb wählen und wer gewählt werden darf. Um Fehler zu vermeiden, welche die Wahl anfechtbar machen, lohnt sich eine sorgfältige Vorbereitung. Für Wahlvorstände bieten wir passende Schulungen an.

Wie schaffen wir es, dass sich genügend Kandidierende finden?
Eine Betriebsratswahl kann nur dann stattfinden, wenn ausreichend Kandidierende bereitstehen. Hier hilft gute Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb: Kolleg*innen frühzeitig ansprechen, die Bedeutung der Mitbestimmung erläutern, bisherige Erfolge des Betriebsrats sichtbar machen, das Aufgabenspektrum interessant darstellen. Oft hilft es, Informationsveranstaltungen oder Gespräche in kleinen Gruppen zu organisieren, um Fragen zu beantworten und mögliche Hemmschwellen abzubauen. Wir bieten Beratung und Workshops für Betriebsräte und Wahlvorstände zum Thema interne Öffentlichkeitsarbeit an.

Was passiert nach der Wahl?
Mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses beginnt die Amtszeit des neuen Betriebsrats. Der frisch gewählte Betriebsrat übernimmt seine Aufgaben unmittelbar im Anschluss an die Amtszeit des Vorgängergremiums. Er vertritt nun die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Arbeitgeberseite, bringt Vorschläge ein und wirkt bei wichtigen betrieblichen Entscheidungen mit. Gleichzeitig endet mit der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl die Arbeit des Wahlvorstands. Wahlvorstandsmitglieder sowie nicht wiedergewählte Betriebsratsmitglieder fallen noch sechs bzw. 12 Monate lang unter den besonderen Kündigungsschutz. Für neue Betriebsratsmitglieder beginnt nach der Wahl die Zeit, sich in ihre neue Rolle einzufinden und in ihre Aufgaben einzuarbeiten. Wir unterstützen mit passenden Schulungen.

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Quellen und vertiefende Informationen zu den Betriebsratswahlen:
https://www.dgb.de/service/ratgeber/betriebsratswahlen/
https://www.verdi.de/arbeit-recht/mitbestimmung/betriebsratswahlen-2026

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