Aktuelles
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Opfer von Ausbeutung und Zwang werden in Deutschland oft nicht als solche erkannt. Ein Grund dafür ist, dass sie im Zusammenhang mit ihrer Zwangssituation selbst Rechtsverstöße begangen haben, etwa durch eine illegale Einreise nach Deutschland oder weil sie zu Diebstählen gezwungen wurden. Strafverfolgungsbehörden betrachten sie deshalb häufig als Täter*innen statt als Opfer. Umso wichtiger ist das sogenannte Non-Punishment-Prinzip (NPP). Es sieht vor, dass Betroffene für Rechtsverstöße, die sie infolge ihrer Ausbeutung oder Zwangslage begangen haben, nicht strafrechtlich verfolgt werden. Staatsanwaltschaften haben die Möglichkeit, entsprechende Ermittlungsverfahren einzustellen. Das stärkt zugleich die Bereitschaft der Betroffenen, in Verfahren wegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit als Zeug*innen auszusagen.
In Deutschland wird das NPP bislang kaum angewandt. Grund dafür ist eine unzureichende gesetzliche Regelung. Das hat ein Rechtsgutachten festgestellt, das unsere Servicestelle gegen Zwangsarbeit in Auftrag gegeben und 2025 veröffentlicht hat. Das Gutachten enthält einen Vorschlag für eine Neufassung der gesetzlichen Grundlage. Die Bundesregierung hat diesen Vorschlag nun aufgegriffen und setzt die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer in nationales Recht um. Wir freuen uns, hierzu einen wichtigen Impuls gegeben zu haben. Nun bleibt abzuwarten, ob die Strafverfolgungspraxis dieses wichtige Opferrecht künftig konsequenter umsetzt. Wir werden die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten.
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Fachbereichsleiter Migration und Gute Arbeit (Brandenburg/Bund)