Faire Integration Brandenburg

Projekt

Faire Integration Brandenburg

Projektinformation

Das Projekt richtet sich an Menschen mit Fluchthintergrund, die bereits eine Ausbildung, ein Praktikum oder eine Arbeit aufgenommen haben, oder kurz vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags stehen. Das Projekt bietet kostenlose arbeits- und sozialrechtliche Beratung sowie arbeitsrechtliche Schulungen um eine flächendeckende Informationsstruktur zu Mindeststandards auf dem deutschen Arbeitsmarkt und zum deutschen Arbeitsrecht sicher zu stellen.

Ziel des Projekts ist es folglich in erster Linie, dieser Zielgruppe die nötigen Informationen an die Hand zu geben, damit sie ihre Rechte als Arbeitnehmer*innen kennen und sich vor Benachteiligung und Ausbeutung schützen können. Hierzu können auch arbeitsrechtliche Schulungen auf den jeweiligen Sprachniveaus angeboten werden z.B. in Sprachkursen und in Unterkünften.
Darüber hinaus werden Geflüchtete im Rahmen dieses Projektes auch bei der Durchsetzung ihrer Arbeitsrechte unterstützt. Das Beratungsangebot soll insgesamt einen Beitrag zur fairen Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten leisten. Hierfür ist es notwendig sprachliche Barrieren in der Beratung zu beseitigen. Daher bietet das Teilprojekt in Brandenburg die Beratung neben Deutsch auch auf Arabisch und Englisch an. Für weitere Sprachen können, wenn notwendig, Sprachmittler hinzugezogen werden.

Durch eine enge Zusammenarbeit mit der Fachstelle Migration und Gute Arbeit Brandenburg und guter Vernetzung mit anderen Akteuren in Brandenburg soll außerdem eine sinnvolle Synergie der Angebotsstruktur entstehen und eine qualitative Verweisberatung sichergestellt werden.

Hintergrund:

Immer mehr Geflüchtete in Deutschland nehmen eine Arbeit auf. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen und ausschließlich geringfügig Beschäftigten aus den acht Asylhauptherkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) ist im April 2018 auf 296.560 gestiegen (IAB: Zuwanderungsmonitor, Juni 2018). Gleichzeitig lag im Juni die Zahl der als arbeitssuchend registrierten Geflüchteten bei 482.000 (Bundesagentur für Arbeit: Fluchtmigration, Juni 2018). Man kann also davon ausgehen, dass die Zahl der Beschäftigten mit Fluchthintergrund in den kommenden Jahren weiter steigen wird, unabhängig davon, wie sich die Zahl der gestellten Asylanträge in Deutschland entwickelt. Viele Menschen mit Fluchthintergrund sind im Niedriglohnbereich tätig. Aufgrund ihrer spezifischen Situation sind Geflüchtete generell besonders gefährdet, in prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu geraten. Unkenntnis über die geltenden Rahmenbedingungen und Unterstützungsstrukturen in Deutschland, ein nicht verfestigter Aufenthaltsstatus sowie eine prekäre finanzielle Lage erhöhen zudem die Gefahr, Opfer von Ausbeutung und Benachteiligung zu werden.

Angebot:

Im Rahmen des Brandenburger Projekts wird in enger Kooperation mit der Fachstelle Migration und Gute Arbeit arbeits- und sozialrechtliche Beratung in Potsdam und Cottbus sowie bei Bedarf aufsuchende Beratung in ganz Brandenburg angeboten. Zusätzlich werden zur Vermeidung prekärer Arbeitsverhältnisse präventive arbeitsrechtliche Schulungen angeboten.

1) Informationen zum Arbeitsrecht

  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Branchenspezifischen Tarifverträge
  • Rechte und Pflichten bzgl. z.B. Krankheit, Urlaub, Kündigung, Überstunden

2) Unterstützungsmöglichkeiten

  • Erklärung und Überprüfung der Arbeitsverträge
  • Unterstützung in der außergerichtlichen Durchsetzung der Arbeitsrechte
  • Mediation zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in bei Problemen
  • Verweisberatung außerhalb des arbeits- und sozialrechtlichen Kontexts

Ansprechpartner

   Dr. Philipp Schwertmann
Dr. Philipp Schwertmann

Fachbereichsleiter Migration und Gute Arbeit (Brandenburg/Bund)

030 / 5130 192-70
schwertmann@berlin.arbeitundleben.de