Aktuelles
Aktuelles
Der Schutz von Opfern von Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung sowie die konsequente Strafverfolgung der Täter gelingen nur durch eine deutlich stärkere Zusammenarbeit von Behörden und Beratungsstellen. Diese zentrale Erkenntnis stand im Mittelpunkt der Fachtagung „Brandenburg aktiv gegen Menschenhandel, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung – Wie kann das gelingen?“. Veranstalter war Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg. Die Tagung fand am 19.02.2026 in Potsdam statt.
An der Veranstaltung nahmen Expertinnen und Experten aus Strafverfolgungsbehörden und spezialisierten Beratungsstellen teil. Sie stellten konkrete Fallbeispiele aus verschiedenen Branchen vor. Betroffen sind unter anderem Gastronomie, Bauwirtschaft, Paket- und Essenslieferdienste sowie Nagelstudios. Ein wirksamer Opferschutz setzt verlässliche Strukturen voraus. Dazu gehören sichere Schutzunterkünfte, medizinische und psychologische Versorgung sowie die Sicherung des Lebensunterhalts der Betroffenen. Diese Aufgaben erfordern ein abgestimmtes Vorgehen verschiedener Stellen, darunter Zoll, Polizei, Jobcenter und Ausländerbehörden.
Staatssekretärin Dr. Friederike Haase des Brandenburger Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz eröffnete die Tagung und stellte fest: „Menschenhandel, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung stehen in einem eklatanten Widerspruch zu unserem Anspruch und zu unserem Verständnis von Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und sozialer Gerechtigkeit. Das jährliche Bundeslagebild zu Menschenhandel und Ausbeutung zeigt, dass Fälle von Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung häufiger erkannt werden, Ermittlungsverfahren zunehmen und mehr Betroffene identifiziert werden, auch bei uns in Brandenburg. Aber es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Der Kampf gegen Ausbeutung gelingt nur, wenn Zuständigkeiten klar sind, Informationen verantwortungsvoll geteilt werden und die Zusammenarbeit zwischen Behörden, Beratungsstellen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und zivilgesellschaftlichen Akteuren gut eingespielt ist. Vor diesem Hintergrund ist das Projekt Brandenburg aktiv gegen Menschenhandel, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung wichtig für unser Land.“
Die Tagung markierte zugleich den Auftakt des Projekts, mit dem Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg in den kommenden zwei Jahren Kooperationsstrukturen in Brandenburg aufbauen will. „Die Herausforderung ist groß, alle Puzzleteile zusammenzubringen. Fehlt eines, so kann das ganze System nicht funktionieren“, sagte Dr. Philipp Schwertmann, Fachbereichsleiter Migration und Gute Arbeit (Bund/Brandenburg) bei Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg. Gelänge es nicht, die Opfer zu stabilisieren und zu schützen, so fehlten auch die nötigen Zeugenaussagen für das Gerichtsverfahren gegen die Täter.
Auch die Bundesregierung hat sich des Themas angenommen und 2025 einen Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit verabschiedet. Er wurde auf der Veranstaltung erläutert. Der Problemdruck ist stark gestiegen, unter anderem durch Fälle in der Fleischindustrie oder bei LKW-Fahrer*innen. Der Aktionsplan enthält zahlreiche Maßnahmen auf Bundes- wie auf Länderebene, die nun umgesetzt werden. Projekte wie „Brandenburg aktiv gegen Menschenhandel, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung“ ergänzen diese und leisten mit ihren Schulungen und Netzwerkaktivitäten wichtige Basisarbeit.
Die Bedeutung des Themas zeigt sich auch in aktuellen Zahlen. Laut dem Bundeslagebild Menschenhandel des Bundeskriminalamts hat sich die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel in Zusammenhang mit Arbeitsausbeutung zwischen 2020 und 2024 nahezu verdoppelt. Auch spezialisierte Beratungsstellen berichten über einen deutlichen Anstieg der Fälle. Dies dürfte unter anderem auf eine gestiegene Sensibilität der Ermittlungsbehörden zurückzuführen sein. Der Zoll verfügt seit 2019 über erweiterte Prüfkompetenzen bei ausbeuterischer Beschäftigung und hat bundesweit speziell geschulte Opferschutzkoordinatoren bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit eingesetzt.
Internationale Organisationen wie der Europarat fordern Deutschland seit Jahren zu verstärkten Anstrengungen im Opferschutz auf. Auch die Europäische Union hat mit der Reform der Menschenhandels-Richtlinie 2011/36 neue Vorgaben beschlossen. Dazu zählen der Aufbau von Koordinierungsstellen und Nationale Verweismechanismen zur besseren Identifizierung und zum Schutz der Opfer. Die Bundesregierung ist verpflichtet, diese Vorgaben bis Juli 2025 umzusetzen.
Das Projekt „Brandenburg aktiv gegen Menschenhandel, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung“ wird aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union sowie durch das Brandenburger Ministerium des Innern und für Kommunales gefördert. Die Laufzeit des Projekts endet im Mai 2028. Umgesetzt wird das Vorhaben von Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg.